Allgemeine Informationen Ausweitung der Lizenzpflicht im grenzüberschreitenden Güterverkehr ab 01. Mai 2025. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Anpassung der Lizenzpflicht:
Factsheet Ausweitung Lizenzpflicht
Für weitere Informationen steht Ihnen das Bundesamt für Verkehr BAV zur Verfügung.
Leitfaden: Voraussetzungen zur Erteilung einer Lizenz für schweizerische Strassentransportunternehmen
Bei Fragen zur Lizenz wenden Sie sich an das Bundesamt für Verkehr BAV: Tel: 058 465 87 25
Telefonische Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 09.00 - 11.00 Uhr und Nachmittags, ausser Mittwochs, jeweils von 13.30 bis 16.00 Uhr E-Mail: Lizenz@bav.admin.ch
Bei Fragen zur Prüfung wenden Sie sich an das Sekretriat der Prüfungskommission: Tel: 031 370 85 87 Telefonische Öffnungszeiten: Montag-, Mittwoch- und Freitagmorgen von 08.00-12.00 Uhr und Dienstag- und Donnerstagnachmittag von 13.30-17.00 Uhr E-Mail: berufszulassung@astag.ch
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